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Willkommen auf der Internet-Präsenz des AfD-Kreisverbands Fürstenfeldbruck!
Wir wollen uns als junge politische Kraft vor Ort aktiv für eine Stärkung bürgerlicher Freiheiten, für mehr demokratische Mitbestimmung, für Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der öffentlichen Hand sowie konsequente Rechtsstaatlichkeit einsetzen.
Die bestehenden Probleme sprechen wir offen an und setzen uns für überzeugende Lösungswege ein. Mit diesem Anspruch wollen wir nicht nur im Deutschen Bundestag und im EU-Parlament, sondern auch im Bayerischen Landtag, den Bezirks- und Kreistagen sowie den Stadt- und Gemeinderäten Verantwortung für unser Land übernehmen.
Ihre Alternative für Deutschland in Fürstenfeldbruck
Gemeinden
Der Kreisverband umfaßt die folgenden Gemeinden:
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Bei der Bundestagswahl 2025 bilden die Landkreise Fürstenfeldbruck (ohne Germering) und Dachau gemeinsam den Wahlkreis 214. Germering wurde dem Wahlkreis 223 (Starnberg - Landsberg am Lech) zugeschlagen.
Kampagnen
In den öffentlich-rechtlichen Medien werden wir totgeschwiegen so gut es eben geht. Die jährlichen 8,4 Mrd. Euro Zwangsgebühren verwenden sie neben den fürstlichen Gehältern und Pensionen für ihre Granden eben lieber für links-grüne Propaganda, statt ihrem gesetzlichen Auftrag der ausgewogenen Berichterstattung nachzukommen. Wehren können wir uns dagegen leider nur durch Gegenaufklärung, wozu wir regelmäßig Kampagnen fahren.
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Herbst 2022: "Unser Land zuerst"
Wir stehen aktuell vor einer Krise, die wir in Deutschland seit
dem zweiten Weltkrieg noch nicht erlebt haben. Lassen Sie sich nicht
einreden, daß daran Putin schuld sei. Nein, die Probleme sind verursacht
durch eine jahrelange, verfehlte Politik, die Merkel zu verantworten hat
und von der Ampel-Regierung unter Scholz/Habeck/Lindner jetzt noch beschleunigt fortgesetzt wird.
Protest dagegen wird schon jetzt wieder als rechtsextrem diffamiert. Davon dürfen
wir uns nicht einschüchtern lassen. Wir haben das grundgesetzlich
verbriefte Recht, auf die Straße zu gehen und unserer deutschenfeindlichen
Regierung zu sagen, was wir von ihr halten →
Montagsspaziergänge.
Dr. Alice Weidel und Tino Chrupalla haben unsere Kampagne am 13. September in einer Pressekonferenz vorgestellt:
Die komplette Pressekonferenz sehen Sie auf YouTube.
Die Einzelheiten der Kampagne finden Sie auf den Internet-Seiten des AfD-Bundesverbandes unter www.unserlandzuerst.de.
Frühjahr 2022: "Preistreiber stoppen"
Die Teuerungen sind die Folge schlechter Politik.
Eine Teuerungswelle rollt durch Deutschland. Diese Entwicklung trifft vor allem die Schwächsten der Gesellschaft, aber auch den Mittelstand – das Rückgrat unserer Wirtschaft.
Und die Regierung? Sie schaut tatenlos zu, wie die schleichende Inflation seit Herbst 2021 die Leistungsträger unserer Gesellschaft ruiniert. Gleichzeitig tut sie so, als wäre alles nur eine Folge äußerer Geschehnisse, die nicht in ihrer Macht lägen.
Dabei ist die Politik der letzten Jahre maßgeblich dafür verantwortlich, daß sich normale Bürger immer weniger leisten können.
Inzwischen zahlen wir alle für Lebensmittel 7 % mehr, fürs Bauen 12,6 % mehr (2021) , für Sprit 25,8 % mehr und 35,7 % mehr Energiekosten.
Wir steuern dagegen und fordern:
- Steuern auf Strom, Sprit, Gas und Heizöl sofort senken.
- Mehrwertsteuer darauf vorübergehend auf 0 %.
- CO2-Abgabe und Energiesteuer abschaffen.
- Deutschlands Versorgungssicherheit ins Grundgesetz.
- Grundsicherung und Mindestlohn an Inflation koppeln.
Pressemitteilungen
Im folgenden finden Sie unsere jüngsten Verlautbarungen an die Presse.
16.1.2024: Florian Jäger vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen
München, 16. Januar 2024 – In einem bemerkenswerten Revisionsurteil hat das Bayerische Oberste Landesgericht den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Florian Jäger vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Zuvor war Jäger durch das Amtsgericht Fürstenfeldbruck und das Landgericht München wegen der Veröffentlichung eines Videos verurteilt worden, in dem er Propaganda gegen Menschen kritisierte, die sich nicht mit mRNA-Präparaten gegen Covid19 behandeln lassen wollten.
Den Freispruch sieht Jäger zwiespältig: "Das Urteil spart mir Geld, es schafft aber keine Gerechtigkeit. Ich wurde über zwei Jahre lang aus politischen Gründen durch die Mühlen der Justiz gedreht. Der Schaden an meinem Ruf ist durch das Urteil nicht wieder gut gemacht und die verantwortlichen Richter können weiterhin ihr Unwesen treiben."
Im Revisionsverfahren wurde Jäger durch Rechtsanwalt Claus Pinkerneil vertreten. Dieser ergänzt: "Die Entscheidung ist eine Klatsche für Amts- und Landgericht, denen das Bayerische Oberste attestiert hat, dass es die Reichweite der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit in entscheidungserheblicher Weise verkannt hat. Denn nach dem Gesamtzusammenhang des Posts des Angeklagten - so das Gericht - lag es nahe, dass dieser damit zum Ausdruck bringen wollte, dass die Politik damals wie heute einfache und populistische Lösungen und Sündenböcke sucht(e) gegen die sich der Volkszorn richten solle. Eine solche Aussage ist aber offensichtlich vom Schutz des Art.5 GG gedeckt."
Jäger hatte im Dezember 2021 ein Video veröffentlicht, in dem er Propaganda aus Politik und Medien gegen sogenannte "Ungeimpfte" beklagte und darauf hinwies, dass der Pogromnacht 1938 ebenfalls entmenschlichende Propaganda vorausgegangen war, die ursächlich für die Ausschreitungen gegen Juden, Synagogen und jüdische Geschäfte verantwortlich war.
Daraufhin wurde bei Jäger eine Hausdurchsuchung durchgeführt, bei der Computer, Mobiltelefon und mehrere Kameras mitgenommen wurden. In den zwei, der Revision vorangegangenen Verfahren im Juni 22 und im August 23 wurde Jäger zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt.
"Der Tatbestand der Volksverhetzung war in keiner Weise erfüllt. Besonders die hanebüchene Urteilsbegründung des Richters Feneberg vom Landgericht München II wirkt wie eine Auftragsarbeit auf Befehl Söders." erklärt Jäger. Er sieht die aufgehobenen Urteile als Erfüllung einer Ankündigung des bayerischen Ministerpräsidenten, die AfD "bis aufs Messer" bekämpfen zu wollen.
Jäger kündigte an, er werde überprüfen lassen, inwieweit er aus dem Verfahren Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen die Beteiligten geltend machen kann.
- Zeit online
- Legal Tribune Online
- Michael Klonovsky (ungefähr auf der Mitte der Seite)