Fürstenfeldbruck, Altes Rathaus
Fürstenfeldbruck, Altes Rathaus 
Fürstenfeldbruck, Kloster Fürstenfeld
Fürstenfeldbruck, Kloster Fürstenfeld 
Alling, Bürgerhaus
Alling, Bürgerhaus 
Amper bei Fürstenfeldbruck
Amper bei Fürstenfeldbruck 
Mammendorf, Pfarrkirche St. Jakob
Mammendorf, Pfarrkirche St. Jakob 
Moorenweis
Moorenweis 
Oberschweinbach
Oberschweinbach 
Schöngeising, St. Johannes der Täufer
Schöngeising, St. Johannes der Täufer 
Gröbenzell, Rathaus
Gröbenzell, Rathaus 
Eichenau, Pfarrkirche Zu den Hl. Schutzengeln
Eichenau, Pfarrkirche Zu den Hl. Schutzengeln 

Startseite

Willkommen auf der Internet-Präsenz des AfD-Kreisverbands Fürstenfeldbruck!

Wir wollen uns als junge politische Kraft vor Ort aktiv für eine Stärkung bürgerlicher Freiheiten, für mehr demokratische Mitbestimmung, für Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der öffentlichen Hand sowie konsequente Rechtsstaatlichkeit einsetzen.

Die bestehenden Probleme sprechen wir offen an und setzen uns für überzeugende Lösungswege ein. Mit diesem Anspruch wollen wir nicht nur im Deutschen Bundestag und im EU-Parlament, sondern auch im Bayerischen Landtag, den Bezirks- und Kreistagen sowie den Stadt- und Gemeinderäten Verantwortung für unser Land übernehmen.

Ihre Alternative für Deutschland in Fürstenfeldbruck

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Gemeinden

Der Kreisverband umfaßt die folgenden Gemeinden:
  • 82276 Adelshofen
  • 82239 Alling
  • 82278 Althegnenberg
  • 82281 Egenhofen
  • 82223 Eichenau
  • 82275 Emmering
  • 82256 Fürstenfeldbruck
  • 82110 Germering
  • 82284 Grafrath
  • 82194 Gröbenzell
  • 82285 Hattenhofen
  • 82287 Jesenwang
  • 82288 Kottgeisering
  • 82290 Landsberied
  • 82216 Maisach
  • 82291 Mammendorf
  • 82293 Mittelstetten
  • 82272 Moorenweis
  • 82294 Oberschweinbach
  • 82140 Olching
  • 82178 Puchheim
  • 82296 Schöngeising
  • 82299 Türkenfeld

Kreisverband, Karte
Originalgrafik aus Wikimedia Commons, Autor: Hagar66

Bei der Bundestagswahl 2025 bildeten die Landkreise Fürstenfeldbruck (ohne Germering) und Dachau gemeinsam den Wahlkreis 214. Germering wurde dem Wahlkreis 223 (Starnberg - Landsberg am Lech) zugeschlagen.

Kampagnen

In den öffentlich-rechtlichen Medien werden wir totgeschwiegen so gut es eben geht. Die jährlichen 8,4 Mrd. Euro Zwangsgebühren verwenden sie neben den fürstlichen Gehältern und Pensionen für ihre Granden eben lieber für links-grüne Propaganda, statt ihrem gesetzlichen Auftrag der ausgewogenen Berichterstattung nachzukommen. Wehren können wir uns dagegen leider nur durch Gegenaufklärung, wozu wir regelmäßig Kampagnen fahren.

Werden auch Sie aktiv! Unterstützen Sie uns! Werden Sie Mitglied in der AfD!

Winter 2026: Kommunalwahlen in Bayern

Die EU hat ein neues Bürokratiemonster geschaffen: Die Verordnung 2024/900 über Transparenz und Targeting politischer Werbung (TTPW-VO).

Hier sind die geforderten Angaben über unseren Kommunalwahlkampf 2026 ("Transparenzseite"):

  1. Kennzeichnung:
    Dies ist politische Werbung gemäß Verordnung (EU) 2024/900.
  2. Auftraggeber:
    Die Kampagne ist vom AfD-Kreisverband Fürstenfeldbruck beauftragt.
  3. Herausgeber/Ersteller/Verbreiter:
    Die Plakate, Flugblätter und Streuartikel werden vom AfD-Kreisverband Fürstenfeldbruck verbreitet.
  4. Thema und Ziel der Werbung:
    Die Werbung unterstützt unseren Wahlkampf für die Kommunalwahl 2026 in Bayern.
  5. Finanzielle Angaben:
    Wir rechnen für Plakate, Flugblätter, Streuartikel und Vortragsveranstaltungen mit einem Gesamtbetrag von ca. xxx Euro.
  6. Targeting und Ausspielung:
    Wir verwenden kein Targeting.
  7. Zeitraum der Veröffentlichung:
    Die Kampagne läuft vom 1.1.2026 bis zum 8.3.2026.
  8. Kontaktstelle/Beschwerdemöglichkeit:
    E-Mail:
    E-Mail-Adresse
    Postadresse:
    Alternative für Deutschland AfD-KV-FFB
    Postfach 1306
    82101 Germering
  9. Weiterführende Informationen:
    www.afd-kv-ffb.de

Herbst 2022: "Unser Land zuerst"

Wir stehen aktuell vor einer Krise, die wir in Deutschland seit dem zweiten Weltkrieg noch nicht erlebt haben. Lassen Sie sich nicht einreden, daß daran Putin schuld sei. Nein, die Probleme sind verursacht durch eine jahrelange, verfehlte Politik, die Merkel zu verantworten hat und von der Ampel-Regierung unter Scholz/Habeck/Lindner jetzt noch beschleunigt fortgesetzt wird.

Protest dagegen wird schon jetzt wieder als rechtsextrem diffamiert. Davon dürfen wir uns nicht einschüchtern lassen. Wir haben das grundgesetzlich verbriefte Recht, auf die Straße zu gehen und unserer deutschenfeindlichen Regierung zu sagen, was wir von ihr halten → Montagsspaziergänge.

Dr. Alice Weidel und Tino Chrupalla haben unsere Kampagne am 13. September in einer Pressekonferenz vorgestellt:

Die komplette Pressekonferenz sehen Sie auf YouTube.

Die Einzelheiten der Kampagne finden Sie auf den Internet-Seiten des AfD-Bundesverbandes unter www.unserlandzuerst.de.

Frühjahr 2022: "Preistreiber stoppen"

Preisexplosion stoppen

Die Teuerungen sind die Folge schlechter Politik.

Eine Teuerungswelle rollt durch Deutschland. Diese Entwicklung trifft vor allem die Schwächsten der Gesellschaft, aber auch den Mittelstand – das Rückgrat unserer Wirtschaft.

Und die Regierung? Sie schaut tatenlos zu, wie die schleichende Inflation seit Herbst 2021 die Leistungsträger unserer Gesellschaft ruiniert. Gleichzeitig tut sie so, als wäre alles nur eine Folge äußerer Geschehnisse, die nicht in ihrer Macht lägen.

Dabei ist die Politik der letzten Jahre maßgeblich dafür verantwortlich, daß sich normale Bürger immer weniger leisten können.

Inzwischen zahlen wir alle für Lebensmittel 7 % mehr, fürs Bauen 12,6 % mehr (2021) , für Sprit 25,8 % mehr und 35,7 % mehr Energiekosten.

Wir steuern dagegen und fordern:

  1. Steuern auf Strom, Sprit, Gas und Heizöl sofort senken.
  2. Mehrwertsteuer darauf vorübergehend auf 0 %.
  3. CO2-Abgabe und Energiesteuer abschaffen.
  4. Deutschlands Versorgungssicherheit ins Grundgesetz.
  5. Grundsicherung und Mindestlohn an Inflation koppeln.
Faltblatt Inflation

Pressemitteilungen

Im folgenden finden Sie unsere jüngsten Verlautbarungen an die Presse.

2.12.2025: AfD-Kreisverband Fürstenfeldbruck stellt Kandidaten auf und fordert Entlastung der Bürger

Am Sonntag hatte der AfD-Kreisverband Fürstenfeldbruck gleich drei parteiinterne Wahlen und zeigte dabei große Einigkeit:
Als Landratskandidat wurde einstimmig der Diplom-Betriebswirt und Immobilienmakler Peter Banholzer aus Egenhofen aufgestellt, der die Partei bereits bei der Landtagswahl 2023 als Direktkandidat vertrat.

Weiter stellte der Kreisverband Fürstenfeldbruck seine Kandidatenliste für die Kreistagswahl 2026 fertig. Die bis zum letzten Platz gefüllte Liste bildet eine breite gesellschaftliche Palette ab, von Handwerksmeister über Diplom-Ingenieur, bis Geisteswissenschaftler, Krankenschwester, Arzt und Immobilienmakler; vom 17-jährigen Gymnasiasten bis zur 79-jährigen Rentnerin ist alles vertreten. Die Partei rechnet, basierend auf früheren Wahlergebnissen und gegenwärtigen Umfragetrends, bei der Kreistagswahl mit einem Wählerpotenzial von ca. 18%, das heißt mit etwa 13 Sitzen im neuen Kreistag.

Kandidaten für Kreistagswahl 2026

Ebenfalls einstimmig bestätigte die Versammlung im Wesentlichen den bisherigen Vorstand im Amt, darunter den alten und neuen Vorsitzenden, Bezirksrat Dr. Tassilo Erhardt.

Hauptaugenmerk in der Kommunalpolitik soll die Entlastung der Bürger in finanziell schwierigen Zeiten sein. Peter Banholzer erkennt ein Vorbild in Fürstenfeldbrucks Partnerlandkreis Greiz in Thüringen: "Dort wurde im Bereich Asyl beispielsweise erfolgreich die Bezahlkarte eingeführt, um Missbrauch durch Wirtschaftsmigration zu stoppen. Auch werden im Zuge der Integrationshilfe dort 100% der arbeitsfähigen Asylbewerber zu gemeinnützigen Arbeiten herangezogen, während dies in Fürstenfeldbruck nur sporadisch und auf freiwilliger Basis geschieht." Auch bei den Baugenehmigungen für neuen Wohnraum hinkt der Landkreis Fürstenfeldbruck hinterher. Dabei ist gerade hier, im Münchner Umfeld, zusätzlicher Wohnraum dringend notwendig, insbesondere für junge Familien. Auch hier will Banholzer nachbessern.

Gemeinsam wollen sich die neu gewählten Kandidaten auch für eine bürokratiearme, aber dafür serviceorientierte Verwaltung stark machen, bei der gerade auch ältere Menschen nicht ins Hintertreffen geraten. Ein erfolgreiches Beispiel sieht man hierfür im Landkreis Mühldorf, wo Dienstleistungen des Landratsamts auch vor Ort in den Gemeinden angeboten werden.

Lösungen für die allgegenwärtige Haushaltsmisere fordert man von Land und Bund. Dazu Dr. Erhardt: "Es geht nicht an, dass die kommunale Familie, von Gemeinde bis Bezirk, zunehmend finanzielle Probleme ausbaden muss, die sie weder beeinflussen kann, noch zu verantworten hat. Wenn Bund oder Land Aufgaben übertragen, so müssen sie auch die finanziellen Mittel mitliefern. Wer anschafft, zahlt - das ist der Kern des Konnexitätsprinzips."

16.1.2024: Florian Jäger vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen

München, 16. Januar 2024 – In einem bemerkenswerten Revisionsurteil hat das Bayerische Oberste Landesgericht den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Florian Jäger vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Zuvor war Jäger durch das Amtsgericht Fürstenfeldbruck und das Landgericht München wegen der Veröffentlichung eines Videos verurteilt worden, in dem er Propaganda gegen Menschen kritisierte, die sich nicht mit mRNA-Präparaten gegen Covid19 behandeln lassen wollten.

Den Freispruch sieht Jäger zwiespältig: "Das Urteil spart mir Geld, es schafft aber keine Gerechtigkeit. Ich wurde über zwei Jahre lang aus politischen Gründen durch die Mühlen der Justiz gedreht. Der Schaden an meinem Ruf ist durch das Urteil nicht wieder gut gemacht und die verantwortlichen Richter können weiterhin ihr Unwesen treiben."

Im Revisionsverfahren wurde Jäger durch Rechtsanwalt Claus Pinkerneil vertreten. Dieser ergänzt: "Die Entscheidung ist eine Klatsche für Amts- und Landgericht, denen das Bayerische Oberste attestiert hat, dass es die Reichweite der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit in entscheidungserheblicher Weise verkannt hat. Denn nach dem Gesamtzusammenhang des Posts des Angeklagten - so das Gericht - lag es nahe, dass dieser damit zum Ausdruck bringen wollte, dass die Politik damals wie heute einfache und populistische Lösungen und Sündenböcke sucht(e) gegen die sich der Volkszorn richten solle. Eine solche Aussage ist aber offensichtlich vom Schutz des Art.5 GG gedeckt."

Jäger hatte im Dezember 2021 ein Video veröffentlicht, in dem er Propaganda aus Politik und Medien gegen sogenannte "Ungeimpfte" beklagte und darauf hinwies, dass der Pogromnacht 1938 ebenfalls entmenschlichende Propaganda vorausgegangen war, die ursächlich für die Ausschreitungen gegen Juden, Synagogen und jüdische Geschäfte verantwortlich war.

Daraufhin wurde bei Jäger eine Hausdurchsuchung durchgeführt, bei der Computer, Mobiltelefon und mehrere Kameras mitgenommen wurden. In den zwei, der Revision vorangegangenen Verfahren im Juni 22 und im August 23 wurde Jäger zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt.

"Der Tatbestand der Volksverhetzung war in keiner Weise erfüllt. Besonders die hanebüchene Urteilsbegründung des Richters Feneberg vom Landgericht München II wirkt wie eine Auftragsarbeit auf Befehl Söders." erklärt Jäger. Er sieht die aufgehobenen Urteile als Erfüllung einer Ankündigung des bayerischen Ministerpräsidenten, die AfD "bis aufs Messer" bekämpfen zu wollen.

Jäger kündigte an, er werde überprüfen lassen, inwieweit er aus dem Verfahren Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen die Beteiligten geltend machen kann.